Kanzleiadresse:

Rechtsanwalt Dr. Johannes Groß - Danziger Str. 56 - 10435 Berlin

Telefon: 030 / 440 330 - 25 (Frau Wolf) oder 030 / 440 330 - 38 (Herr Eibert)
Telefax: 030 / 440 330 - 22

E-Mail: ra-gross(at)danziger56.de

Widerspruchsverfahren

Hat Ihre gesetzliche Krankenkasse ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege oder andere verordnete Leistungen / Hilfsmittel abgelehnt?

Übersenden Sie uns unverbindlich den Ablehnungsbescheid. Wir geben Ihnen so bald wie möglich Rückmeldung zu den entsprechenden Rechtsschutzmöglichkeiten.

Falls gewünscht, führen wir für Sie das Widerspruchsverfahren. Hierzu benötigen wir folgende Unterlagen:

1. Ablehnungsbescheid der Krankenkasse

2. Ärztliche Verordnung

3. Vollmacht (ein Vollmachtsformular können Sie bei uns anfordern)

Wichtig: Für Sie entstehen in der Regel durch unsere Vertretung keine Kosten. Sofern der Widerspruch erfolgreich ist, muss die Krankenkasse auch die Rechtsanwaltskosten übernehmen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Krankenversicherungsrecht können wir die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs sicher einschätzen.Sollten Kosten auf Sie zukommen, werden Sie von uns in jedem Fall vorher informiert. Dies wird jedoch nur höchst selten einmal der Fall sein - in der Regel übernimmt die Krankenkasse auch die Rechtsanwaltsgebühren.

Folgende Informationen werden für eine Prüfung benötigt: