Versicherte sind in besonderem Ausmaß auf rechtlichen Schutz gegenüber den Kranken- und Pflegekassen angewiesen. Häufig erfolgen Leistungsablehungen der Kassen zu Unrecht.
Hat Ihre gesetzliche Krankenkasse ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege oder andere verordnete Leistungen / Hilfsmittel abgelehnt?
Übersenden Sie uns unverbindlich den Ablehnungsbescheid. Wir geben Ihnen so bald wie möglich Rückmeldung zu den entsprechenden Rechtsschutzmöglichkeiten.
Falls gewünscht, führen wir für Sie das Widerspruchs- bzw. Klageverfahren.
Hierzu benötigen wir folgende Unterlagen:
1. Ablehnungsbescheid / Widerspruchsbescheid der Krankenkasse
2. Ärztliche Verordnung
3. Vollmacht (ein Vollmachtsformular können Sie bei uns anfordern)
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Krankenversicherungsrecht können wir die Erfolgsaussichten relativ gut einschätzen.
Über entstehende Kosten werden Sie von uns in jedem Fall vor ihrer Entstehung informiert. Ggf. können Sie Beratungs- und Prozesskostenhilfe erhalten.
Ist der Widerspruch / die Klage erfolgreich, übernimmt die Krankenkasse auch die Rechtsanwaltsgebühren.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.
Kanzleiadresse:
Rechtsanwalt Dr. Johannes Groß - Danziger Str. 56 - 10435 Berlin
Telefon: 030 / 440 330 - 25 (Frau Stöhr) oder 030 / 440 330 - 38 (Herr Eibert)
Telefax: 030 / 440 330 - 22
E-Mail: ra-gross(at)danziger56.de