LSG Berlin-Brandenburg: Präsenzkraft muss gemeinschaftlich beauftragt werden

Das LSG Berlin-Brandenburg an in einer Entscheidung vom 28.12.2016 (L 30 P 74/16 B ER) klargestellt, dass die Beauftragung der Präsenzkraft gemeinschaftlich durch alle Bewohner bzw. deren rechtliche Betreuer im Sinne einer sogenannten Arbeitgebergemeinschaft erfolgen muss, unabhängig von der individuellen pflegerischen Versorgung. Bei Neueinzug eines Bewohners hat eine erneute gemeinschaftliche Beauftragung stattzufinden. Des Weiteren müssen konkret zu verrichtende Aufgaben festgehalten werden und diese sind der Pflegekasse auch auf Aufforderung zur Verfügung zu stelle.