Einträge von Pflegerechtsberater Berlin

Sozialgericht Berlin verurteilt AOK Nordost zur Zahlung des Wohngruppenzuschlags

Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 02.11.2017 – S 111 P 1524/14 Das Sozialgericht Berlin hat mit Urteil vom 02.11.2017 die AOK Nordost verurteilt, dem in einer Wohngemeinschaft für pflegebedürftige Personen lebenden Kläger den Wohngruppenzuschlag nach § 38 a SGB XI zu zahlen.  Die AOK Nordost lehnte den Antrag des Versicherten zunächst mit der Begründung ab, […]

Leistungserbringung nur durch formal qualifiziertes Personal

Das sächsische Landessozialgericht hat mir Urteil vom 13.09.2018 (Az. L 9 KR 265/13) entschieden, dass Leistungen, die nicht durch formal qualifiziertes Fachpersonal erbracht wurden, nicht zu vergüten sind. Dies gilt selbst dann, wenn zur Leistungserbringung eingesetztes Personal die zur Führung einer nach dem Rahmenvertrag erforderlichen Berufsbezeichnung notwendigen Prüfungen erfolgreich abgelegt, die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung […]

LSG: Gemeinschaftliche Beauftragung der Präsenzkraft ist Voraussetzung für Wohngruppenzuschlag

Mit Urteil vom 11.10.2018 (Aktenzeichen L 30 P 71/16) hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg erneut entschieden, dass unabdingbare Voraussetzung für den Wohngruppenzuschlag die gemeinschaftlichen Beauftragung einer Präsenzkraft und Festlegung ihres konkreten Aufgabenkreises zur Erfüllung des Zwecks der gemeinschaftlich organisierten pflegerischen Versorgung (§ 38a Abs. 1 Nr. 3 SGB XI) ist.  Eine derartige Beauftragung müsse schon nach dem Wortlaut […]