Rechtsanwalt Dr. Johannes Groß berät und vertritt Leistungserbringer in allen Angelegenheiten gegenüber den Kranken- und Pflegekassen, Eingliederungs- und Sozialhilfeträgern sowie der Heimaufsicht. Hier geht es unter anderem um rechtliche Probleme bei der Anwendung der Versorgungsverträge, um Qualitätsprüfungen und Vergütungsfragen, insbesondere:
Rechtsanwalt Dr. Johannes Groß berät und vertritt Versicherte, Menschen mit Behinderung und von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit betroffene Menschen gegenüber Kostenträgern zur Durchsetzung ihrer Ansprüche, insbesondere: