Rechtsberatung für pflegebedürftige Menschen und Pflegeeinrichtungen

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Die Seite www.Pflegerechtsberater.de ist ein kostenloser Informations-Service von Rechtsanwalt Dr. Johannes Groß, Fachanwalt für Sozialrecht, zu rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Pflege kranker, behinderter und pflegebedürftiger Menschen.

Sie finden auf diesen Seiten einen Ratgeber zu Fragen des Pflegerechts, der sich gleichermaßen an Betroffene, Angehörige und Pflegeeinrichtungen richtet. Kernstück dieser Informations-Seiten ist das Pflegerechts-ABC, in dem Rechtsgrundsätze und Ansprüche aus dem SGB V, XI und XII erläutert und kommentiert werden. Auf der Seite Urteile finden Sie interessante und möglichst aktuelle Entscheidungen der Sozialgerichte.

Auch Pflegeeinrichtungen sind auf rechtlichen Schutz und Unterstützung gegenüber den Sozialleistungsträgern angewiesen. Hier ist ein schnelles und entschiedenes Vorgehen gegenüber den Kranken- und Pflegekassen bzw. den Sozialhilfeträger geboten. Informieren Sie sich hierzu unter dem Menüpunkt Rechtsschutz für Pflegeeinrichtungen.

Versicherte der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung haben die Möglichkeit, gegen Ablehnungsbescheide ihrer Kranken- bzw. Pflegekassen Widerspruch einzulegen. Sie können sich hierbei durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Ist der Widerspruch erfolgreich, muss die Krankenkasse auch die Rechtsanwaltskosten übernehmen. Informieren Sie sich hierzu unter dem Menüpunkt Rechtsschutz für Versicherte zum Widerspruchsverfahren.

Das Informationsangebot wird immer wieder ergänzt und aktualisiert. Trotz großer Sorgfalt bei der Erstellung kann keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte geben werden. Bitte beachten Sie auch, dass die bereitgestellten Informationen allgemeiner Art sind und sich im Einzelfall Abweichungen (z.B. aufgrund spezieller Gerichtsentscheidungen) ergeben können. Da die Informationen auch für Laien verständlich sein sollen, sind rechtliche Sonderfälle und Streitfragen teilweise bewusst außer Acht gelassen, ohne dass dies gekennzeichnet wird. Die Informationen können daher eine fachkundige Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.

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Ihr Rechtsanwalt Dr. Johannes Groß

Berlin im Januar 2012