Urteile

Keine Vergütung für minderqualifizierte Pflege

Verfügen die eingesetzten Pflegekräfte nicht über die vereinbarte Qualifikation, entfällt jeglicher Vergütungsanspruch. Dies gilt unabhängig davon, ob die Leistungen im Übrigen ordnungsgemäß erbracht wurden. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 08.10.2015 – Az.: III ZR 93/15 – entschieden.

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BSG bestätigt Refinanzierung von Tariflöhnen

Der 8. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat ein bedeutsames Urteil gefällt, das wichtige Aussagen zur Entgeltfindung für Einrichtungen der Behindertenhilfe enthält. Es bestätigt seine Rechtsprechung, die das BSG bereits für den Pflegebereich getroffen hatte.

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Anspruch auf Pflegebett

Leistungszuständig für die Gewährung eines Pflegebetts ist nicht der Träger der Krankenversicherung, sondern der Träger der Pflegeversicherung, wenn der Betroffene quasi zum „Objekt der Pflege“ geworden ist. Dies gilt auch für die private Pflegeversicherung.

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Keine rückwirkende Übernahme der Pflegekosten seitens des Sozialamts

Ambulante Leistungen zur häuslichen Pflege sind keine „Leistungen für Einrichtungen“ i.S.d. § 19 Abs. 6 SGB XII. Mit dem Tod des Hilfeempfängers erlischt der Erstattungsanspruch des Pflegedienstes, sofern nicht vor dem Tod eine Kostenzusage erteilt wurde.

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Sozialhilfeträger muss bei Zahlungsverzug Zinsen und Anwaltkosten tragen

Mit dem Kostenübernahmebescheid tritt der Sozialhilfeträger der Zahlungsverpflichtung des Hilfeempfängers gegenüber dem Pflegedienst bei. Dieser Schuldbeitritt ist zivilrechtlicher Natur, sodass bei Zahlungsverzug die §§ 286 ff. BGB anwendbar sind.

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Formale Anforderungen an die ärztliche Verordnung sind nicht anspruchsbegründend

In entsprechender Anwendung des § 37 Abs. 4 SGB V besteht ein Anspruch auf Erstattung der Kosten der häuslichen Krankenpflege wegen Unaufschiebbarkeit der Leistung auch dann, wenn ein Naturalleistungsanspruch bestanden hätte, der Versicherte jedoch vor Inanspruchnahme der Leistung die Krankenkasse nicht mit der Sache befasst hatte und die ärztliche Verordnung auch nicht innerhalb der durch § 6 Abs. 6 HKP-RL bestimmten Frist von drei Arbeitstagen vorgelegt hat (Fortführung von BSG, NZS 2014, 869). (Leitsatz des Gerichts)

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Vergütung für Pflegedienst für die (häusliche) Beobachtungspflege

Das LSG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 11.02.2015 (Az.: L 9 KR 283/12) entschieden, dass sich auch ein Pflegedienst, der mit der Krankenkasse des Versicherten keinen Vertrag nach § 132 a SGB V geschlossen hat, aber die qualitativen Voraussetzungen für den Abschluss eines solchen Vertrages erfüllt, Anspruch auf Vergütung aus § 6 Abs. 6 der HKP-Richtlinien haben kann. Die Krankenkasse unterliegt hinsichtlich der häuslichen Krankenpflege einem umfassenden Sicherstellungsauftrag.

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Verhinderungspflege kann in Form von Reisekosten der zu pflegenden Person bestehen

Ein Anspruch auf Verhinderungspflege gem. § 65 I 2 SGB XII kann auch in Form von Reisekosten der zu pflegenden Person bestehen (hier: Teilnahme an einer Ferienfreizeit in Dänemark).Die vom Sozialleistungsträger zu übernehmenden Kosten sind nicht generell auf die Kosten zu beschränken, wie sie im Rahmen einer kurzzeitigen vollstationären Unterbringung angefallen wären. Zu übernehmen sind die angemessenen Kosten. Dies hat das Landessozialgericht Schleswig-Holstein mit Urteil vom 26.11.2014 – L 9 SO 33/11 entschieden.

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An- und Ablegen eines Gilchristverbandes ist häusliche Krankenpflege

Mit Urteil vom 16.07.2014 (Az.: B 3 KR 2/13 R) hat das Bundessozialgericht entschieden, dass das An- und Ablegen eines Gilchristverbandes zur Linderung von Krankheitsbeschwerden als häusliche Krankenpflege verordnungsfähig ist.

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BGH: Betrug der Betreiberin eines Pflegedienstes durch Einsatz minder qualifizierten Personals

Es ist als Betrug gegenüber der Kranken- und Pflegekasse zu bewerten, wenn das von einem Pflegedienst eingesetzte Pflegepersonal nicht über die in dem Vertrag mit der Kasse vereinbarte, sondern nur über eine mindere Qualifikation verfügt. Dies stellte der Bundesgerichtshof klar und bestätigte die Verurteilung der Betreiberin eines ambulanten Pflegedienstes zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren. Das entsprechende Urteil des Landgerichts Hagen ist mit dem Beschluss vom 16.06.2014 (Az.: 4 StR 21/14, rechtskräftig).

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