Urteile

Private Krankenversicherung muss für 24-Stunden-Intensivpflege voll einstehen

Eine sog. Intensivversorgung mit Krankenbeobachtung rund um die Uhr aus vitaler Indikation muss durch die privaten Krankenversicherungen voll finanziert werden. Es handelt sich um eine vertragliche Leistungspflicht und nicht etwa um eine Kulanzleistung. Dies hat das OLG Hamm bereits mit Beschluss vom 12.10.2011 (Az.: I 20 W 29/11) entschieden. Seither halten sich die meisten privaten Krankenversicherungen daran, spätestens bei gerichtlicher Geltendmachung.

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Beim Bezug von Pflegegeld muss Krankenkasse 24-Std.-Behandlungspflege zahlen

Hessische Landessozialgericht, Urteile vom 09.12.2010 (L 1 KR 187/10 und L 1 KR 189/10)

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